Start ins Studium
Zentrale Studienplatzvergabe
Bei den Auswahlverfahren zu Studiengängen wird zwischen örtlichen Verfahren an den einzelnen Hochschulen und dem zentralen, bundesweit gültigen Verfahren unterschieden. Das zentrale bundesweite Auswahlverfahren für Studienplätze wird zurzeit von Hochschulstart.de organisiert.
Auswahlverfahren & Numerus Clausus
Wenn Sie sich für einen Studienplatz bewerben müssen, liegen an den Hochschulen bestimmte Kriterien vor, wie die freien Studienplätze unter den vielen Bewerbenden vergeben werden. Nach welchen Kriterien die Hochschulen auswählen und wie das Auswahlverfahren funktioniert, soll im Folgenden erläutert werden. In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff des „Numerus Clausus“ erklärt.
Studienplatzbewerbung
Wenn man sich entschlossen hat, ein Studium zu absolvieren, steht die Auswahl an, was und wo man studieren möchte. Steht diese Auswahl fest, muss man sich für den Studienplatz bewerben. Je nach Hochschulart, Studiengang und Studienort unterscheiden sich die Bewerbungsverfahren.
Zusage und Einschreibung
Wenn Ihre Studienplatzbewerbung erfolgreich war und Sie ein Studienplatzangebot erhalten haben, bzw. wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden haben, ist der nächste Schritt die Einschreibung.
Möglichkeiten nach einer Absage
Wenn es eine Zulassungsbeschränkung für Ihren Studiengang gibt, kann es passieren, dass Sie auf Ihre Bewerbung eine Absage erhalten. Nach einer solchen Absage in der ersten Runde des Auswahlverfahrens gibt es für Sie noch eine kleine Chance beim Nachrückverfahren. Wenn Sie auch hier keinen Erfolg haben, werden Sie sich Gedanken darüber machen, welche Alternativen es für Sie gibt.
Sonderanträge: Härtefallantrag
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie mit dem Zulassungsantrag verschiedene Sonderanträge stellen, darunter auch einen sogenannten Härtefallantrag.
Sonderanträge: Nachteilsausgleich
Bei der Bewerbung für einen Studienplatz für einen zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie verschiedene Sonderanträge stellen, darunter auch einen sogenannten Antrag auf Nachteilsausgleich. Der Antrag auf Nachteilsausgleich verbessert Ihre Chancen, im normalen Auswahlverfahren einen Studienplatz zu erhalten.