Arbeitsassistenz & Technik
Persönliches Budget & Sachleistungsprinzip
Wenn Sie einen Antrag auf Sozialleistungen, wie Assistenzen oder Hilfsmittel gestellt haben und dieser vom zuständigen Leistungsträger bewilligt wird, so ist noch zu entscheiden, wie diese Leistungen erbracht werden sollen.
Antragsverfahren: Der Beschaffungsweg
Wenn Sie Sozialleistungen wie technische Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz beantragen, möchten Sie, dass ein Leistungsträger die Kosten teilweise oder vollständig übernimmt. Bei der Beantragung wird jedoch häufig der Fehler gemacht, dass die Reihenfolge der notwendigen Schritte nicht eingehalten wird und Leistungen dadurch ohne weitere Begründung einfach abgelehnt werden können. Auch eine Klage vor Gericht wird Ihnen dann kaum helfen.
Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Beschaffungsweg“.